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Jugendarbeitsschutzgesetz

Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend - JArbSchG



 

 




  Eingangsformel
1.  Allgemeine Vorschriften
  § 1 Geltungsbereich
  § 2 Kind, Jugendlicher
  § 3 Arbeitgeber
  § 4 Arbeitszeit
2.  Beschäftigung von Kindern
  § 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern
  § 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen
  § 7 Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern
3.  Beschäftigung Jugendlicher
3.1  Arbeitszeit und Freizeit
  § 8 Dauer der Arbeitszeit
  § 9 Berufsschule
  § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
  § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
  § 12 Schichtzeit
  § 13 Tägliche Freizeit
  § 14 Nachtruhe
  § 15 Fünf-Tage-Woche
  § 16 Samstagsruhe
  § 17 Sonntagsruhe
  § 18 Feiertagsruhe
  § 19 Urlaub
  § 20 Binnenschiffahrt
  § 21 Ausnahmen in besonderen Fällen
  § 21a Abweichende Regelungen
  § 21b
3.2  Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
  § 22 Gefährliche Arbeiten
  § 23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten
  § 24 Arbeiten unter Tage
  § 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen
  § 26 Ermächtigungen
  § 27 Behördliche Anordnungen und Ausnahmen
3.3  Sonstige Pflichten des Arbeitgebers
  § 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
  § 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  § 29 Unterweisung über Gefahren
  § 30 Häusliche Gemeinschaft
  § 31 Züchtigungsverbot,
Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak
3.4  Gesundheitliche Betreuung
  § 32 Erstuntersuchung
  § 33 Erste Nachuntersuchung
  § 34 Weitere Nachuntersuchungen
  § 35 Außerordentliche Nachuntersuchung
  § 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
  § 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen
  § 38 Ergänzungsuntersuchung
  § 39 Mitteilung, Bescheinigung
  § 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk
  § 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
  § 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde
  § 43 Freistellung für Untersuchungen
  § 44 Kosten der Untersuchungen
  § 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte
  § 46 Ermächtigungen
4.  Durchführung des Gesetzes
4.1  Aushänge und Verzeichnisse
  § 47 Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde
  § 48 Aushang über Arbeitszeit und Pausen
  § 49 Verzeichnisse der Jugendlichen
  § 50 Auskunft, Vorlage der Verzeichnisse
4.2  Aufsicht
  § 51 Aufsichtsbehörde, Besichtigungsrechte und Berichtspflicht
  § 52 Unterrichtung über Lohnsteuerkarten an Kinder
  § 53 Mitteilung über Verstöße
  § 54 Ausnahmebewilligungen
4.3  Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz
  § 55 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz
  § 56 Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde
  § 57 Aufgaben der Ausschüsse
5.  Straf- und Bußgeldvorschriften
  § 58 Bußgeld- und Strafvorschriften
  § 59 Bußgeldvorschriften
  § 60 Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
6.  Schlußvorschriften
  § 61 Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen
  § 62 Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung
    §§ 63 bis 70
  § 71 Berlin-Klausel
  § 72 Inkrafttreten


 

Ergänzende Vorschriften:

Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

 

Verordnung über das Verbot der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren mit sittlich gefährdenden Tätigkeiten

 

§ 9 Druckluftverordnung   (Verbot der Beschäftigung Jugendlicher in Druckluft)

 

§ 10 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche)

 

Jugendschutzgesetz

 

Berufsbildungsgesetz

 

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit - ArbSchG

 

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes -

 

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen

 

Verordnung über Ausnahmen von Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes für jugendliche Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei

 

Verordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung


 

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